Gewässerschutzbeauftragte
Gewässerschutzbeauftragte für Ihren Betrieb: Wir stellen Ihnen einen externen Gewässerschutzbeauftragten gemäß §§ 64-66 WHG und beraten Sie in allen Fragen des Gewässerschutzes.
Wir stellen für Ihren Betrieb einen externen Gewässerschutzbeauftragten gemäß §§ 64-66 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und unterstützen Sie als Anlagenbetreiber bei der Einhaltung aller gewässerschutzrelevanten Vorschriften.
Mit dem Ziel auf eine umweltfreundliche Produktion hinzuwirken, überwachen und kontrollieren wir Ihre Abwasseranlage. Sollten wir Mängel feststellen, teilen wir Ihnen diese mit und schlagen Ihnen Maßnahmen zur Beseitigung vor.
Wir beraten Sie zudem bei der Auswahl geeigneter Verfahren für die Behandlung des Abwassers und für die ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung der anfallenden Reststoffe. Zur Abwasserverminderung und -vermeidung schlagen wir Ihnen Verfahren vor, um eine Kreislaufführung beziehungsweise Mehrfachnutzung des Wassers zu ermöglichen und/oder um die Schadstoffbelastung des Abwassers zu vermindern.
Im Rahmen unserer Informationspflicht schulen/unterweisen wir Ihre Mitarbeiter und mit Hilfe von regelmäßigen Berichten bieten wir Ihnen einen kompakten Überblick über die gewässerschutzrelevanten Vorgänge in Ihrem Betrieb.
Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.